Bundesjustizministerium: Entschärfter Überschuldungsbegriff wird verlängert

Der Bundesrat hat Ende letzter Woche den Weg für eine verlängerte Gültigkeit des im Zeichen der Finanzkrise entschärften Überschuldungsbegriffs freigemacht (wir berichteten bereits darüber). Die Neuregelung sieht vor, eine ursprünglich bis 31. Dezember 2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 1. Januar 2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Das Gesetz tritt laut Bundesjustizministerium in Kürze in Kraft.Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die sogenannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, z.B. weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist. (BMJ/ml)