Googles Vergleich mit US-Verlegern wird überarbeitet

Die Autoren- und Verlegerverbände der USA werden den zwischen ihnen und Google vereinbarten Vergleich, das sogenannte „Google Book Settlement“, grundlegend überarbeiten, gab heute das Bundesjustizministerium bekannt. Das Abkommen stieß bei vielen Autoren und auch beim US-Justizministerium auf große Bedenken. Gleichzeitig haben die Parteien beantragt, den Anhörungstermin am 7. Oktober 2009 vor dem zuständigen New Yorker Gericht zu vertagen.Das deutsche Justizministerium wolle die nun anstehenden Verhandlungen genau verfolgen und sich weiterhin für die Rechte der deutschen Autoren und Verleger einzusetzen, versprach Justizministerin Brigitte Zypries.

Google hat in den USA seit 2004 ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher aus US-Bibliotheken gescannt: Die digitalen Kopien nutzt Google für den Aufbau des Google Books-Projekts. Unter den gescannten Büchern befindet sich auch eine Vielzahl von Büchern deutscher Autoren. Amerikanische Autoren- und Verlegerverbände haben wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google geklagt. Bei dieser Klage handelt es sich um eine „class action“, die das deutsche Recht nicht kennt. Die Entscheidung bei einer „class action“ wirkt nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern für alle Mitglieder einer „class“. Die Prozessparteien beabsichtigen, den Rechtsstreit durch einen Vergleich beizulegen. Im bisherigen Entwurf sahen deutsche Autoren und Verlage ihre Rechte aber nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte deshalb am 31. August einen sogenannten „Amicus Curiae Brief“ beim zuständigen New Yorker Gericht eingereicht und darin ihre Bedenken gegen den von den Parteien des Rechtsstreits vorgeschlagenen Vergleichstext aus dem „Google Book Settlement“ geäußert.

(BMJ/ml)