Jetzt 330 Euro direkter Zuschuss für Diesel-Partikelfilter

Ab heute (1. September) kann jeder, der sein Dieselfahrzeug bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Partikelfilter nachrüstet, einen direkten Zuschuss in Höhe von 330 Euro erhalten. Bisher wurde dieser Förderbetrag bei der Berechnung der Kfz-Steuer gutgeschrieben. Die neue Fördermöglichkeit kommt deshalb vor allem schwerbehinderten Fahrzeughaltern zugute, die von der Kfz-Steuer befreit sind oder deren Kfz-Steuer ermäßigt ist. Mit der neuen Regelung erhalten auch diese Fahrzeug­halter, anders als bisher, den vollen Förderbetrag.Die Nachrüstung muss aber nicht nur bis spätestens Ende Dezember erfolgt sein, damit die Prämie direkt ausbezahlt wird, der Diesel-Pkw muss auch noch vor dem 31. Dezember 2006 zugelassen worden sein. Über die Förderanträge entscheidet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Auch für nicht schwerbehinderte Fahrzeughalter rentiert sich die Nachrüstung. Ihr Vorteil einer direkten Auszahlung ist zwar nur ein zeitlicher und daher nicht so besonders groß. Aber sie profitieren natürlich von den generellen Vorteilen der Nachrüstung. Z. B. davon, dass nachgerüstete Diesel-Pkw eine höherwertige Umweltplakette erhalten und, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch in Sperrzonen fahren dürfen. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom zeitlich befristeten Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum ausgenommen.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben. Das Förderprogramm hat nur ein Volumen von 66 Millionen Euro und reicht deshalb lediglich für etwa 200.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Anträge können auf dem Internetportal des BAFA gestellt werden. Eine Hotline wurde unter der Telefonnummer 030-346465480 eingerichtet. Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen stehen ebenfalls im Internet zum Abruf bereit.

(BMU/ml)