Studentenbude lieber kaufen als mieten

Universitätsstädte zählen bei den Mieten nicht zu den billigsten Wohnorten. Studentenbuden mit 25 Quadratmetern schlagen locker mit 200 bis 300 Euro monatlichen Mietkosten zu Buche. Dabei ist das Studium der Kinder schon teuer genug und vor allem einige Jahre lang. Deshalb kann es sich für Eltern studierender Kinder lohnen, ein Appartement zu kaufen und damit nebenbei noch eine sichere Kapitalanlage zu schaffen statt Miete zu zahlen. Allerdings ist auch beim Kauf einer Studentenbude – wie bei jeder anderen Immobilie – eine kaufmännische Prüfung Pflicht. Nur dann wird daraus eine rentable und sichere Anlage.Experte Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse rät: „Der Wohnungsmarkt der jeweiligen Stadt sollte genauestens analysiert werden: Wie ist das Preisniveau der Studentenwohnungen, wie die Nachfrage in den verschiedenen Stadtteilen? Ist der Immobilienmarkt vor Ort in den kommenden Jahren stabil?“ Die Lage der Immobilie sollte die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Eine zentral gelegene Wohnung mit einer guten Verkehrsanbindung und Infrastruktur hat beste Chancen, im Wert zu steigen.

Ein mittleres Einzimmerappartement kostet in der Universitätsstadt Regensburg zum Beispiel etwa 35.000 Euro. Bei einem derzeit durchschnittlichen Zinssatz von 4,5 % betragen die monatlichen Finanzierungskosten circa 130 Euro. Tilgt man das Darlehen mit anfänglich einem Prozent der Kaufsumme, kommen noch einmal 30 Euro dazu, ergibt also eine monatliche Rate von rund 160 Euro. Diese Rechnung macht den Reiz eines Kaufs deutlich – für diesen Betrag lässt sich in kaum einer Universitätsstadt Deutschlands die Kaltmiete für eine Studentenbude bezahlen.

Vermietet der Eigentümer das Appartement gar einem nahen Verwandten zu mindestens 56 % der ortsüblichen Miete, kann er sämtliche Werbungskosten, wie z. B. Finanzierungskosten, Abschreibungen und Nebenkosten in voller Höhe steuerlich geltend machen. Überlässt er die Wohnung hingegen günstiger, werden die abzugsfähigen Werbungskosten anteilig gekürzt. Zahlt der Angehörige keine Miete, entfällt der Werbungskostenabzug.

(BHW/ml)