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Shell-Entschädigungsverfahren: Meldefrist für Schadensersatzansprüche an Shell läuft

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) weist darauf hin, dass im Entschädigungsverfahren um falsch bewertete Reserven beim Ölkonzern Shell geschädigte Aktionäre jetzt Schadensersatzansprüche anmelden können. Insgesamt stehen in diesem europäischen Entschädigungsverfahren 389 Millionen Dollar zur Ausschüttung bereit.Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben Shell-Aktionäre, die zwischen 8. April 1999 und 18. März 2004 Anteile gekauft haben. Die Ansprüche müssen allerdings bis zum 5. November 2010 angemeldet werden. Anleger können nach Angaben der Schutzvereinigung Ansprüche  auch dann anmelden, wenn sie sich schon in einem der US-Verfahren registriert haben.

Wer sich bereits in eine Infoliste dieses Entschädigungsverfahrens eingetragen hat, wird laut DSW automatisch benachrichtigt und mit den notwendigen Meldeunterlagen versorgt. Alle anderen können sich über das Internetportal des DSW oder telefonisch unter der Nummer 0211/6697-32 näher informieren.

(DSW/ml)