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Escada: Anleihegläubiger müssen Ansprüche selbst anmelden

Wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) mitteilt, muss jeder Inhaber von Escada-Anleihen seine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft im Insolvenzverfahren selbst anmelden. Bisher war offen, ob möglicherweise der Treuhänder der Anleihe, The Bank of New York, diese als Gesamtes im Namen aller Anleihegläubiger anmelden würde. Diese Hoffnung hat sich nun zerschlagen. Die Frist zur Anmeldung der Ansprüche endet am 22. Dezember 2009.Die Schutzgemeinschaft rät allen Anleihegläubigern, ihre Forderungen unbedingt fristgerecht anzumelden. Forderungen, die erst nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet werden, können unter Umständen ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich machen. Die SdK warnt Nachzügler dringend vor den hierdurch entstehenden Kosten, denn die trägt gemäß § 177 Absatz 1 der Insolvenzordnung der Gläubiger, der seine Forderung verspätet angemeldet hat.

Die Anmeldung der Ansprüche kann laut SdK schriftlich auf dem Postwege erfolgen oder online. SdK-Mitglieder können zusätzliche Unterstützung bei der Anmeldung durch die SdK-Geschäftsstelle erhalten (info@sdk.org oder Tel. 089 / 20 20 846 0).

(SdK/ml)