Europa: Kernpunkte der neuen Gebäudeeffizienz-Richtlinie

Die EU-Mitgliedstaaten haben am Donnerstag den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit scheint nun der Weg für einen politischen Abschluss der Verhandlungen beim Energieministerrat am 7. Dezember frei zu sein.

Wesentliche in der Richtlinie verankerte Neuregelungen

  • Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft nationale Mindeststandards fest. Diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z. B. des Daches. Dies entspricht der in Deutschland seit langem geltenden Praxis.
  • Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden.
  • Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. Damit werden unnötige Kosten für Eigentümer vermieden.
  • In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden.
(Zitiert aus der Presseerklärung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 20. 11. 2009)

Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie von 2002 wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei bis drei Jahren angewandt werden.

(BMWi/ml)