Beim Datenschutz sei die Rechtslage für Unternehmen oft kompliziert, beklagt der Branchenverband BITKOM. Trotz steigender Anforderungen an den Schutz persönlicher Informationen stehe eine Modernisierung des Datenschutzrechts noch aus. Das betreffe vor allem die Auftragsdatenverarbeitung. Die Auslagerung von IT-Aufgaben sei jedoch für viele Unternehmen wichtig, um Kosten zu sparen und externes Know-how zu nutzen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stelle das Bundesdatenschutzgesetz aber hohe Anforderungen. So müsse sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten, andernfalls drohten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.Der Branchenverband BITKOM hat deshalb einen Praxisleitfaden für Firmen veröffentlicht, die ihre Datenverarbeitung teilweise oder ganz auf externe Dienstleister übertragen. Der Leitfaden enthält einen Mustertext, den die Unternehmen in ihre Verträge mit Dienstleistern einbauen können. Das spart die Kosten für eine individuelle Rechtsberatung. Laut BITKOM sind die Unternehmen mit dem Mustertext rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite.
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält die BITKOM-Broschüre eine sogenannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen.
Die Publikation steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.
(BITKOM/ml)