Steuerspartipp: Freibeträge der Kinder nutzen

Familien mit Kindern können Kapitalerträge auf mehrere Schultern verteilen und Kapitalvermögen an Kinder verschenken, rät der Bankenverband. Da Kindern ebenso wie den Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zustehen, könne so die Steuerlast einer Familie vermindert werden. Und es lohnt sich, denn pro Kind sind bis zu knapp 9000 Euro steuerfrei.Nach Angaben der Bankexperten können Kinder auch 2010 mit folgenden Steuerbefreiungen rechnen, falls sie ausschließlich Einnahmen aus Kapitalvermögen haben:

  • Grundfreibetrag (seit 1. 1. 2010): 8004 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag: 801 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 Euro

Das heißt: Zinsen, Dividenden und andere Einnahmen aus Kapitalvermögen, zu denen auch Gewinne aus der Veräußerung von ab 2009 erworbenen Wertpapieren gehören, sind bis zur Höhe von 8841 Euro in diesem Jahr steuerfrei.

Bei einer Verzinsung von beispielsweise 2,5 % blieben demnach Kapitalerträge steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermögen die Summe von 353.640 Euro nicht überschreitet.

Bis zu einem Betrag von 400.000 Euro ist die Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder schenkungsteuerfrei. Dieser Betrag gilt für jedes Kind, und er kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Dabei gilt jedoch: Eine Vermögensübertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heißt, Eltern können nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen für eigene Zwecke zurückgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.

Sind Kinder in der Familie über 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss außerdem berücksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag für die Eltern ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen der Kinder aus Kapitalvermögen wegfallen. Zudem müssen Kinder mit hohen Einkünften eigene Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Auch für andere Fördermaßnahmen wie zum Beispiel BAföG sind bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten.

(Bundesverband deutscher Banken/ml)