EU-Energiedienstleistungsrichtlinie: Einigung über rechtliche Umsetzung in Sicht

Ein Einigung darüber, wie die Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie in deutsches Recht aussehen soll, ist nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium näher gerückt. Die beiden in dieser Frage hauptbetroffenen und bisher uneinigen Bundesminister Rainer Brüderle (Wirtschaft und Technologie) und Norbert Röttgen (Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) haben demnach einen tragfähigen Kompromiss gefunden.

Zu der Verständigung sei es in einem gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt geführten Chefgespräch gekommen, so das Wirtschaftsministerium. Damit hätten die beiden Bundesminister nun wohl den Weg zu einem zügigen Abschluss des Vorhabens freigemacht. Eine Abstimmung mit den übrigen Bundesministerien gilt aufgrund des bisher erreichten Verhandlungsstands als unproblematisch.

Bundesminister Brüderle wies auf den langen Stillstand beim Thema Energiesparen unter der schwarz-roten Koalition hin. Jetzt aber sei die Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie in Sichtweite gekommen. Er, Brüderle, ziehe mit seinem Kollegen Norbert Röttgen schließlich an einem Strang.

Kernstück des Umsetzungsgesetzes, das auf den zahlreichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimapakets der Bundesregierung aufbaut, soll ein neues Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen sein. Der dazu erarbeitete Entwurf des federführenden Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie setzt nach eigenen Angaben in erster Linie auf Markttransparenz und verbesserte Information der Endkunden. Dies entspreche der Koalitionsvereinbarung.

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen zu einem späteren Zeitpunkt – nach Vorlage des Energiekonzepts und der Überprüfung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms – auf den Weg gebracht werden. (BMWi/ml)