Fördergeld für Klimaschutz: Jetzt Dieselpartikelfilter nachzurüsten

Seit dem 13. Mai gilt eine neue Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Rußfiltern in Dieselfahrzeuge. Sie regelt, wie Fahrer von Dieselfahrzeugen vom Staat 330 Euro für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem Partikelfilter erhalten können. Wichtig: Für diese Förderung stehen nur rund 53 Millionen Euro zur Verfügung. Das reicht gerade mal für zirka 160.000 Förderfälle, dann ist Schluss. Verfahren wird nach dem Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und zur Güterbeförderung genutzte Diesel-Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Zu den Pkw zählen auch Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.

Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen. Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.

Förderanträge können vom 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare stehen ab dem 1. Juni 2010 online zur Verfügung. Anträge, die vor diesem Zeitpunkt in anderer Form beim BAFA eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

Das Bundesumweltministerium empfiehlt Dieselfahrern, ihre Nachrüstpläne nicht zu lange aufzuschieben. Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität besser wird. So können die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser eingehalten werden. Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren. Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit. Auch der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen erhöht sich durch eine Nachrüstung.

Die Förderrichtlinie und weitergehende Informationen zum Thema sind im Internet auf der Website des BAFA und des Bundesumweltministeriums zu finden. Fragen beantworten Mitarbeiter des BAFA Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 08.30 bis 14.30 Uhr unter Telefon 030/3 46 46 54 80. Für Anrufe unter dieser Nummer fallen Festnetzgebühren an.

(BMU/ml)