Sanierung und Neubau: KfW führt neue Förderstandards für Energieeffizienz ein

Am 01. Juli 2010 wird die KfW Bankengruppe in ihrem Förderangebot für Energie­effi­zien­tes Bauen und Sanieren die neuen Standards Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau einführen. Erklärtes Ziel der KfW sei es, die Entwicklung höherer Energieeffizienzniveaus im Wohnungsbau zu fördern, begründet Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe die Einführung der neuen StandardsDie KfW habe die Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst, ließ die Bankengruppe wissen. Damit sei im letzten Jahr ein besonders hohes Investitions­volumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt worden.

Was ist ein Effizienzhaus?

Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der KfW, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Energie-Agentur (dena) entwickelt wurde.

Die Zahl nach dem Begriff Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Beispiel: Das Effizienzhaus 85 hat höchstens 85 % des Jahresprimärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.

Zum 01. Juli werden nun – wie bereits Ende 2009 angekündigt – die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau auslaufen. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen, neben den bisherigen Effizienzhäusern 115, 100 und 85 zwei weitere neue Standards zur Verfügung: die Effizienzhäuser 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren neben dem Effizienzhaus 70 dann auch für die Effizienzhäuser 55 und 40 entscheiden.

Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 % der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit werde die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter, hofft die KfW.

Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird.

(KfW/ml)