Solarenergie: Bundestag beschließt Änderung der Solarvergütung

Nach einigem politischen Hickhack und viel Protest seitens der Solarenergie-Branche ist es nun soweit: Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt. Die Novelle reagiere damit nur auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind, begründete Bundesumweltminister Norbert Röttgen zum wiederholten Mal die Gesetzesänderung. Tatsächlich waren die Marktpreise im vergangenen Jahr um rund 30 % gesunken.Nun werden die Vergütungssätze – zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression – zwischen 11 % für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 % für Dachanlagen abgesenkt. Gleichzeitig geht das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaikmarktes aus als bisher erwartet aus: Der Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3,5 Gigawatt installierte photovoltaische Spitzenleistung im Jahr verdoppelt.

Der Bundesumweltminister lobte die Entwicklung der letzten Jahre: Der dynamische Ausbau der Photovoltaiknutzung in Deutschland sei eine Erfolgsgeschichte. So wurden im Jahr 2009 rund 3,8 Gigawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9,8 Gigawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen seien darüber hinaus technologisch führend, die Branche habe einen hohen Exportanteil und schaffe vor allem in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze, so Röttgen weiter. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaikanlagen investiert. Dies sichere in der Branche und im Handwerk rund 65.000 Arbeitsplätze.

Laut Röttgen sei bei einer weiterhin so dynamischen Marktentwicklung in Deutschland die sogenannte Netzparität bereits für das Jahr 2013 zu erwarten. Netzparität liegt vor, wenn selbst erzeugter Strom – in diesem Fall durch Photovoltaik – für den Verbraucher ebenso teuer ist, wie ein vom Stromlieferanten bezogener Strom.

Dieser Entwicklung soll nach dem Willen der Regierung die Novelle den Weg bereiten, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördert. Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe profitiert davon, denn diese Regelung wird auf Anlagen bis 500 Kilowatt (das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage) ausgedehnt.

Aber die Verfechter der Novelle rechnen noch mit weiteren positiven Nebeneffekten: So soll die Eigenverbrauch-Regelung wichtige technische Innovationen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik, auslösen. In der Folge würde der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum könnte die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz beschleunigen.

Freiflächenanlagen werden übrigens entgegen der bisherigen Regelung im EEG auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert. Außerdem umfassen Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Zusätzlich können Freiflächenanlagen jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden.

Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.

(BMU//ml)