Google Street View: Einspruchsfrist für Betroffene um 4 Wochen verlängert

Nach fast zweijähriger Vorbereitung hat Google vor Kurzem die diesjährige Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands bekannt gegeben. Das Unternehmen hat sich nach eigener Aussage kontinuierlich mit den deutschen Datenschutzbehörden über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt. Google habe sich dabei zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen.

So wird seit April 2009 die Möglichkeit des vorherigen schriftlichen Widerspruches gegen die Abbildung eines Hauses oder einer Wohnung noch vor dem Start des Dienstes angeboten. Dies soll in dieser Woche um ein zusätzliches Internet-Angebot zur Übermittlung von Widersprüchen ergänzt worden sein. Zusätzlich bestehe auch nach Start von Street View wie in allen anderen Ländern die unbefristete Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion.

Google hat dem – in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befassten – Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:

  • dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden
  • dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten
  • dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt
  • dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden
  • dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann

Damit geht Google nach eigener Aussage über die im April 2009 mit den deutschen Datenschutzbehörden beschlossenen Datenschutzmaßnahmen hinaus. Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter, Google:

„Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite finden. Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln.“

Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:

„Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um vier Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich.“

(Quelle: Google Germany GmbH/GST)