Jahressteuergesetz: Kosten für häusliches Arbeitszimmer wieder absetzbar

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute dem von der Bundes­re­gier­ung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes unter Berücksichtigung einiger Einwände und Ergänzungen des Bundesrats zugestimmt. Die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf, der insgesamt rund 180 Veränderungen an Steuergesetzen vorsieht, ab. Eine für viele Arbeitnehmer und Frei­be­ruf­ler wichtige Änderung ist die Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer.

Anlass für die Aufhebung des zwischenzeitlichen Abzugsverbots ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres (wir berichteten darüber). Nach dem heutigen Beschluss des Finanzausschusses können künftig wieder bis zu 1250 Euro geltend gemacht werden, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, heißt es im Text des Gesetzentwurfs. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007. Die Kosten für diese rückwirkende Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes werden mit 800 Millionen Euro angegeben; die Steuermindereinnahmen durch die Neuregelung sollen sich auf 250 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Des weiteren enthält der Gesetzentwurf eine sogenannte Klarstellung, die vor allem viele Freiberufler und Selbständige ärgern dürfte: Demnach sind Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt, steuerpflichtig. Allerdings können Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden. Im Entwurf wird dies als „bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind“, bezeichnet. Nach Angaben eines Regierungsvertreters im Ausschuss zahlen die Finanzämter jährlich 2 Milliarden Euro Erstattungszinsen. Ohne die gesetzliche Klarstellung hätte es möglicherweise zu Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe kommen können.

Die SPD-Fraktion kritisierte den Gesetzentwurf. So hätte es ihrer Meinung nach Veränderungen bei der Mehrwertsteuer geben müssen, etwa eine Zurücknahme des ermäßigten Satzes für Hotelübernachtungen. Außerdem kritisierte die SPD-Fraktion, dass es keine Änderungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige gebe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vermisste eine Neuregelung bei der Selbstanzeige. Beide Fraktionen streben im Prinzip die Abschaffung der Strafbefreiung für Steuersünder im Falle einer Selbstanzeige an. Die FDP-Fraktion gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es viele Steuerpflichtige gebe, die von dem Instrument der Selbstanzeige Gebrauch machen, weil sie Fehler in komplizierten Steuererklärungen entdeckt hätten. Allerdings zeigte sich die FDP-Fraktion für Veränderungen offen und kündigte einen „großen Wurf“ in der Gesetzgebung gegen Steuerhinterziehung an.

(Deutscher Bundestag / ml)