Erneuerbare Energien: Anpassung deutscher Energiegesetze an EU-Richtlinie

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umgesetzt werden soll. Laut dieser Richtlinie müssen im Jahr 2020 mindestens 18 % der in Deutsch­land verbrauchten Energie erneuerbare Energie sein. Durch die geplante Gesetzes­än­derung sollen das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die EU-Richtlinie angepasst werden.

Die Richtlinie verpflichtet Deutschland unter anderem dazu, ein elektronisches Register einzuführen, mit dessen Hilfe die Herkunft von Strom aus Quellen für erneuerbare Energie nachgewiesen werden kann. Auch müssen laut Bundesregierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen.

Die Umrüstung öffentlicher Gebäude bei Bund, Ländern und Gemeinden wird nach Berechnungen der Regierung jährlich rund 176 Millionen Euro kosten. Im Gegenzug können allerdings Kosten für fossile Brennstoffe in Höhe von rund 12 Millionen Euro eingespart werden.

Der zusätzliche Verwaltungsaufwand durch die Herkunftsnachweisverordnung sowie eine veränderte Informationspflicht kostet die Wirtschaft wiederum Geld. Diese jährlichen Mehrkosten dürften rund 3,6 Millionen Euro verschlingen.

(Deutscher Bundestag / ml)