Korruption: Business-Geschenke nicht erwünscht!

Zur rechten Zeit und in aller Deutlichkeit packt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) ein heißes Eisen an, das gerade zu Weihnachten virulent wird: Weihnachtsgeschenke zwischen Geschäftspartnern und solchen, die es werden wollen. Was unter Privatpersonen eine nette Geste ist, kann unter Ge­schäfts­leuten schnell zur Korruption ausarten – besonders bei Ge­schen­ken an Einkäufer. Der BME rät deshalb dringend, Mitarbeitern und Lieferanten klar kommunizieren, was erlaubt ist und was nicht. Ein guter Lieferant hat es nach Meinung des Verbands nicht nötig, sich durch Gefälligkeiten in Erinnerung zu bringen.

BME-Hauptgeschäftsführer Dr. Holger Hildebrandt plädiert dafür, Compliance-Richtlinien auch in Bezug auf Geschenke im Unternehmen eng auszulegen und bei Verstößen zuvor aufgezeigte Sanktionen durchzusetzen. Die Geschäftsleitung habe glaubhaft deutlich zu machen, dass ein Anfüttern der Mitarbeiter keinesfalls geduldet werde und dass derartiges Verhalten Nachteile bis zum Auftragsverlust nach sich ziehen könne.

In der Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct (entstanden in Zusammenarbeit u.a. mit Henkel, ThyssenKrupp, Allianz und Fraport) heißt es dazu:

  • Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Durch den Beitritt zum Kodex verleihen Unternehmen fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck.

„Grenz- und Zweifelsfälle wird es immer geben“, betont BME-Compliance-Experte Sebastian Schröder. Geschenke wie die Kiste Tee eines chinesischen Lieferanten könnten dabei als begründete Ausnahme gewertet werden. Wichtig sei, dass Mitarbeitern klargemacht wird, was ihre Unternehmen erlauben, tolerieren oder ablehnen. „Erhalten Management und Mitarbeiter wertvolle Geschenke, dann sind diese dem Unternehmen beziehungsweise dem Compliance-Manager zu übergeben“, sagt Dr. Holger Hildebrandt. Spenden an eine gemeinnützige Organisation statt Geschenken seien hingegen wohlwollend zu betrachten.

Der BME Code of Conduct steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(BME / ml)