Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz: Erst jeder vierte Mittelständler befolgt neue Regeln

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind nach wie vor nicht ausreichend auf die Neuregelungen durch das Bilanz­rechts­mo­dernisierungsgesetz (BilMoG) vorbereitet, kritisiert die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse­Coopers (PwC). Obwohl bereits der Jahresabschluss 2010 nach den neuen Regeln erstellt werden muss, sei die Anpassung an das BilMoG erst in jedem vierten Unternehmen abgeschlossen. Jedes zehnte mittelständische Unternehmen habe mit der Umstellung seines Rechnungswesens noch nicht einmal begonnen. Diese alarmierenden Zahlen gehen aus einer Umfrage der Beratungs­ge­sell­schaft hervor.

Viele Mittelständler scheinen die Anpassung an das BilMoG als lästige Aufgabe zu betrachten, die so lange wie möglich herausgezögert wird. „Dies kann jedoch zu unerwünschten Konsequenzen führen. Wer beispielsweise seiner Bank keine nach den neuen Regeln erstellte Bilanz vorlegen kann, riskiert, keinen Kredit zu bekommen oder im schlimmsten Fall die Kündigung laufender Kreditvereinbarungen wegen nicht erkannter Auswirkungen auf vereinbarte Kapitalkennziffern“, warnt Peter Bartels, PwC-Vorstand und Leiter des Bereichs Familienunternehmen und Mittelstand.

Unternehmen, die ihr Rechnungswesen bereits umgestellt haben schätzen die mit dem BilMoG verbundenen Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse als weniger groß ein. Von den Befragten, die mit der Umsetzung des BilMoG noch nicht begonnen haben, erwarten jedoch 45 % „eher wesentliche Auswirkungen“. Diese Einschätzung teilen hingegen nur 39 Prozent der Unternehmen, die die Umsetzung der neuen Regeln in ihrem Jahresabschluss bereits abgeschlossen haben.

Armin Slotta, PwC-Partner und Leiter des Bereichs Accounting & Reporting Services hält die Befürchtungen der Zögerlichen jedoch für übertrieben: „Der mit dem BilMoG verbundene Umstellungsaufwand wird vom Mittelstand tendenziell überschätzt.“ Er warnt aber auch, die Belastung für interne und externe Mitarbeiter wachse überproportional, wenn die neuen Regeln unter hohem Zeitdruck umgesetzt werden müssen.

Aus Sicht der befragten Unternehmen stehen die durch das BilMoG eingeführten Beschränkungen für Rückstellungen klar im Fokus. Das sagen 46 % der kleineren mittelständischen Unternehmen (Umsatz unter 100 Millionen Euro) und 41 % der größeren. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100 Millionen Euro sind vor allem die neuen Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen von großer Bedeutung (43 %).

Einen geringen Stellenwert messen die Befragten den gravierenden Änderungen bei der Bilanzierung des immateriellen Anlagevermögens zu. Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen sieht hier wesentliche Folgen für die Bilanzierung. Slotta weiß warum: „Für den Mittelstand stehen traditionell das Vorsichtsprinzip und die Bildung stiller Reserven im Mittelpunkt der Bilanzierung. Deshalb werden die mit dem BilMoG eingeführten Aktivierungswahlrechte für selbst erstellte Patente, Marken oder andere Innovationen vom Mittelstand bislang zu wenig wahrgenommen.“ Dabei böte die Aktivierung vor allem den innovativen Unternehmen mit hohen Forschungs- und Entwicklungskosten eine Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und damit gegebenenfalls einen erleichterten Zugang zu Fremdkapital. betont Slotta.

An der Befragung zur Studie nahmen 211 Führungskräften aus mittelständischen Unternehmen teil. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse steht als kostenloser Download online zur Verfügung.

(PwC / ml)