Biokraftstoffe: Nachhaltigkeitsvorschriften für Bioethanol in Kraft

Seit dem Jahreswechsel gelten die Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für Biokraftstoffe. Demnach darf dem Benzin in Deutschland ab sofort nur noch Bioethanol mit einem amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat beigemischt werden. Die Regierung trägt damit einer Debatte Rechnung, die seit einiger Zeit um die weltweite Produktion von Bioethanol entbrannt ist. Grund waren wissenschaftliche Analysen ver­schie­dener Institute und Warnungen von Naturschützer vor einer zunehmenden Land­nu­tzungs­än­derung im Zuge eines rasant steigenden Anbaus von Biokraftstoffpflanzen.

Das Problem: Die Betreiber von Plantagen mit Biokraftstoffpflanzen verdrängen in Ländern der Dritten Welt und in Schwellenländern zunehmend eingesessene Bauern von den angestammten Ackerflächen in bisher für den Anbau ungenutzte Flächen, darunter auch in Regenwälder. Bei der Rodung dieser Flächen und durch Wegfall der ursprünglichen Pflanzen fällt jedoch zum Teil mehr klimaschädliches CO2 an, als durch die Biokraftstoffnutzung eingespart wird.

Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften sollen nun sicherstellen, dass nur solches Bioethanol zum Einsatz kommt, das die Treibhausgasemissionen erheblich vermindert und nicht von ökologisch wertvollen Flächen stammt. Unter anderem darf für Bioethanol kein Regenwald gerodet werden. Außerdem müssen die CO2-Emissionen mindestens um 35 % geringer sein als bei Benzin.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) stellt dazu klar: „Die deutsche Bioethanolwirtschaft befürwortet die Nachhaltigkeitsanforderungen, die sicherstellen, dass Bioethanol unabhängig von seiner Herkunft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.“ Die Hersteller seien vorbereitet, so Klein weiter. Alle großen deutschen Bioethanolanlagen hätten die Audits bereits abgeschlossen und ihre Auslieferung auf bereits zertifiziert nachhaltiges Bioethanol umgestellt.

Der BDBe weist außerdem darauf hin, dass heimisches Bioethanol schon heute zum Klimaschutz in höherem Maße beitrage, als von der EU gefordert: „Die CO2-Einsparung mit Bioethanol aus deutscher Erzeugung liegt mit rund 50 % deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert.“ In den nächsten Jahren werde die CO2-Einsparung wegen technologischer Fortschritte in den Bioethanolanlagen sogar auf rund 70 % steigen, so Klein.

Basis für die Zertifizierung ist die EU-Richtlinie Erneuerbare Energien (2009/28/EG). Sie legt die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen fest und wurde mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. In Deutschland existieren derzeit mit REDcert und ISCC zwei von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannte Zertifizierungssysteme.

(BDBe / ml)