Politik: EU plant Aufsichtsregime für Stromspotmarkt

Der Stromspotmarkt wird voraussichtlich auf europäischer Ebene einer umfassenden Re­gu­lierung unterworfen. Das ließ am Donnerstag die Bundesregierung verlauten. Wie es in ihrer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion weiter heißt, soll die von der EU-Kom­mis­sion geplante Verordnung „europaweit einheitlich geltende Vorschriften zu In­si­der­handel und Marktmanipulation enthalten und ein europaweites Aufsichtsregime schaffen“.

Anlass für die Pläne der EU-Kommission war ein Kartellverfahren der Kommission gegen ein großes Energieunternehmen, das verdächtigt wurde, durch eine künstliche Ange­bots­verknappung am Stromspotmarkt die Preise in die Höhe getrieben zu haben. Das Kar­tell­verfahren führte zwar zu einer Veräußerung von rund 20 % der Erzeugungskapazitäten. Strafrechtliche Folgen hatte das Kartellverfahren allerdings nicht, da ein solches Verhalten nach derzeitigem Recht nicht strafbar ist.

Über die EU-Pläne hinaus plant die Regierung nach eigenen Angaben auch auf nationaler Ebene eine Ausweitung der behördlichen Aufsicht. So soll in Zukunft eine Markt­trans­pa­renz­stelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt die börslichen und außerbörslichen Märkte beobachten. Zwar könnten Preismanipulationen markt­be­herr­schender Unternehmen grundsätzlich auch mit den bestehenden Mitteln des Kartellrechts geahndet werden, die geplante Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt ermögliche aber durch eine Echtzeitkontrolle eine zeitnahe Aufdeckung möglicher Verstöße.

(Deutscher Bundestag / ml)