Energetische Gebäudesanierung: Mehr Fördergelder für Kommunen und Sozialbereiche

Kommunen und Sozialeinrichtungen dürfen sich freuen: Zum 01. 04. 2011 erweitern die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen kommunaler und sozialer Ein­richtungen. In Zukunft können Rathäuser, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäude, Theater sowie anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Orga­nisationen gefördert werden.

Entsprechende, mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebote waren bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt.

Die Zahl der förderfähigen Gebäude wird sich durch die Erweiterung der Förderrichtlinien in etwa verdoppeln. Im Vergleich zum vergangen Jahr, in dem die KfW entsprechende Kreditzusagen in Höhe von rund 115 Millionen Euro gab, wird deshalb mit einem deutlichen Anstieg der Kreditnachfrage gerechnet.

„Ziel dieser Verbesserung ist es, den Sanierungsstau bei Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur abzubauen“, begründet Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe die Erweiterung des Angebots. Außerdem wolle die KfW zur Reduzierung Treibhausgasen und zur Einsparung von Energiekosten beitragen. Gerade in Zeiten einer angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen komme das Engagement zudem der kommunalen Handlungsfähigkeit zugute.

Die Eckpunkte im Überblick:

  • Es gibt zwei Förderprogramme:
    1. Energieeffizient Sanieren – Kommunen: Direktkredite der KfW für Kommunen, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
    2. Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung: Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen, inklusive Kirchen, im Bankdurchleitungsverfahren. Der Kredit wird bei der Hausbank des Investors beantragt.
  • Verwendungszweck: Investitionsfinanzierung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 01. 01. 1995 fertiggestellt wurden.
  • Kredithöhe/Laufzeit/Zinsfestschreibung: Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige Kreditmittel von maximal 600 Euro/m² (KfW Effizienzhaus 85), 350 Euro/m² (KfW Effizienzhaus 100) bzw. 50 Euro/m² (je Einzelmaßnahme) zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre, bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben, und während dieses Zeitraums vom Bund verbilligt.
  • Weitere Informationen: Die aktuellen Zinskonditionen und weitere ausführliche Informationen sind im Internet unter www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 abrufbar.

Laut KfW werden Sanierungsvorhaben gefördert, die das energetische Niveau der Gebäude deutlich verbessern. Dabei gelte der Grundsatz „Je höher der erreichte energetische Standard, desto attraktiver die KfW-Förderung“. Der Kreditnehmer könne dabei selbst entscheiden, welche Sanierungsstufe er fördern lassen will:

  • eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 85 (Energiebedarf des Gebäudes maximal 85 % des Höchstwerts für einen vergleichbaren Neubau),
  • zum KfW Effizienzhaus 100 (Energiebedarf des Gebäudes muss dem Höchstwert eines vergleichbaren Neubaus entsprechen) oder
  • Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungserneuerung).

Weitere Rahmenbedingungen und Informationen zu den Fördermöglichkeiten können einem entsprechenden Merkblatt der KfW sowie einer Anlage zum Merkblatt entnommen werden.

(KfW / ml)