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Deutscher Bundestag: Steuervergünstigungen für stromintensive Betriebe

Die deutsche Wirtschaft darf unter den Klimaschutzzielen ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht einbüßen, denn ihre Stärke ist eine Voraussetzung für die Erreichung der Ziele, so die Bundesregierung. Deshalb wurden für stromintensive Betriebe zahlreiche Steuererleichte­run­gen eingeführt. Diese gehen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jedoch zu weit. Sie stellte deshalb an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zum Umfang der Vergünsti­gungen und zu den steuerpolitischen Auswirkungen – und erhielt heute eine Antwort.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage mitteilt, werden stromintensive Großunternehmen durch eine Reihe von Härtefall- und Ausnahmeregelungen lediglich von „politikinduzierten Strompreissteigerungen“ ausgenommen. Die Zahl der betroffenen Unternehmen ist allerdings erstaunlich groß.

  • Nach Angaben der Bundesregierung profitieren 30.915 Unternehmen von einer Energiesteuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Einnahmenausfall für den Staat in den Jahren 2009 und 2010: jeweils 320 Millionen Euro.
  • Weitere 96.220 Unternehmen nehmen den ermäßigten Stromsteuersatz nach dem Stromsteuergesetz in Anspruch. Die dadurch verursachten Steuermindereinnahmen betrugen für 2009 und 2010 jeweils 2,1 Milliarden Euro.
  • Den sogenannten Spitzenausgleich nach dem Energiesteuergesetz erhalten 13.625 Unternehmen. Das bescherte dem Staat 2009 und 2010 jeweils 160 Millionen Euro Steuermindereinnahmen.
  • 26.300 Unternehmen profitieren von der Stromsteuerentlastung. Die daraus resultierenden Steuermindereinnahmen lagen in den Jahren 2009 und 2010 bei jeweils 1,8 Milliarden Euro.
  • 3.541 Unternehmen erhalten wegen energieintensiver Prozesse eine Energiesteuerentlastung. Steuermindereinnahmen für 2009 und 2010: jeweils 600 Millionen Euro.
  • Weitere 300 Millionen Euro Steuermindereinnahmen in den Jahren 2009 und 2010 seien durch die Stromsteuerentlastung nach dem Stromsteuergesetz entstanden.

Der genaue Wortlaut und weitere Details können dem Antwortdokument der Bundesregierung entnommen werden, das als kostenloser Download zur Verfügung steht. Die Angaben zur Anzahl der Unternehmen und den Steueraufällen finden sich auf den Seiten 4 und 5 der Vorabversion des Dokuments.

(Deutscher Bundestag / ml)