EU-Vergleich: Deutschland bei Arbeitskosten auf Platz sieben

Die deutsche Privatwirtschaft bezahlte im Jahr 2010 für eine geleistete Arbeitsstunde im Durchschnitt 29,20 Euro. Damit lag das Arbeitskos­tenniveau in Deutschland im europäi­schen Vergleich an siebter Stelle. Arbeitgeber in der deutschen Privatwirtschaft zahlten 32 % mehr für eine Stunde Arbeit als im Durchschnitt der Europäischen Union, aber 12 % weniger als im Nachbarland Frankreich. Dänemark wies mit 37,60 Euro die höchsten, Bulgarien mit 3,10 Euro die niedrigsten Arbeits­kosten je geleisteter Stunde auf.

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland im Jahr 2010 durchschnittlich 33,10 Euro (siehe nachfolgende Tabelle). Damit lag Deutschland hinter Belgien, Schweden, Dänemark und Frankreich auf Rang fünf in der Europäischen Union. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war 47 % teurer als im EU-Durchschnitt, aber 3 % billiger als in Frankreich.

Die Branchen mit den höchsten Arbeitskosten in Deutschland waren im Jahr 2010 die Energieversorgung (44,50 Euro) und die Banken und Versicherungen (43,70 Euro). Die niedrigsten Arbeitskosten zahlten Arbeitgeber im Gastgewerbe mit 14,30 Euro.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den beiden Hauptbestandteilen Bruttolöhne und -gehälter sowie Lohnnebenkosten zusammen. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Im Jahr 2010 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland auf 100 Euro Bruttolohn und -gehalt 28 Euro Lohnnebenkosten.

Damit lag Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 31 Euro und nahm mit Rang 15 einen Mittelplatz innerhalb der Europäischen Union ein. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (51 Euro) und Frankreich (49 Euro) die höchsten und in Malta (10 Euro) die niedrigsten Lohnnebenkosten gezahlt. Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung.

Bei dieser Berechnung wurden erstmals – den internationalen Standards entsprechend – auch die geleisteten Stunden der Auszubildenden einbezogen und ihre Ausbildungsvergütungen nicht mehr den Lohnnebenkosten, sondern den Bruttolöhnen und -gehältern zugeordnet. Außerdem wurden die Lohnsubventionen von den Arbeitskosten abgezogen.

(Statistisches Bundesamt / ml)