Verpackungsordnung: Abgabe der Vollständigkeitserklärung nicht vergessen!

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist darauf hin, dass am 1. Mai 2011 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß den Vor­schriften der Verpackungsordnung für das Berichtsjahr 2010 endet. Da die zuständigen Landesbehörden in diesem Jahr vermutlich die termingerechte Hinterlegung der Erklärung überprüfen werden, rät der DIHK den gesetzlich zur Abgabe verpflichteten Unternehmen diesen Termin unbedingt einzuhalten. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen.

Bevor die VE von den verpflichteten Unternehmen hinterlegt werden kann, muss die Richtigkeit der Daten allerdings erst noch von einem Wirtschaftsprüfer oder einem IHK-Sachverständigen mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

Die Testierer sollten ihrerseits dringend prüfen, ob ihre qualifizierten elektronischen Signaturen noch gelten. Viele Signaturen seien nur zwei oder drei Jahre gültig, warnt Armin Rockholz, Referatsleiter Kreislaufwirtschaft, CO2-Emissionshandel beim DIHK. Eine Verlängerung aber müsse rechtzeitig beantragt werden.

Die VE wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register hinterlegt. Ab dem 2. Mai 2011 veröffentlicht der DIHK fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Das Register werde – wie auch im vergangenen Jahr – noch eine Zeit lang offen bleiben, so der DIHK.

(DIHK / ml)