Sachverständigenrat: Vollversorgung aus erneuerbaren Energien möglich

Eine hundertprozentige Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien sei „möglich, sicher und bezahlbar“, glaubt der Sachver­stän­digenrat für Umweltfragen (SRU), ein wissenschaftliches Bera­tungsgremium der Bundesregierung. Er beruft sich dabei auf sein Anfang des Jahres veröffentlichtes Sondergutachten Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung, in dem der SRU das Potenzial der regenerativen Energiequellen zur Stromerzeugung in Deutsch­land, Europa und Nordafrika analysierte. Diese von der Bundes­re­gierung nun als Unterrichtung vorgelegte Studie zeige, dass bis 2050 eine Strom­versorgung durch ausschließlich regenerative Energien und bei Beachtung aller Naturschutzauflagen möglich ist.

Die nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa würden es bei einem entsprechenden Ausbau von Netzen und Speichern erlauben, zu jeder Stunde des Jahres die maximal anzunehmende Nachfrage nach Strom zu bedienen. „Die Sicherheit der Versorgung kann somit, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden“, glaubt der Rat.

Bis zum Jahr 2050 werde dabei der Windenergie, besonders im Offshore-Bereich, eine herausragende Bedeutung zukommen. Die Rolle der Solarenergie wird je nach Szenario unterschiedlich stark beurteilt. Der Anteil der Biomasse soll allerdings wegen möglicher Landnutzungskonflikte und hoher Kosten nicht über 7 Prozent steigen.

Zur Stromerzeugung mit Kohle- und Atomkraftwerken heißt es im Gutachten: „Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig.“ Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reiche als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus.

Allerdings wird in den Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrates die Einsparung von Strom als wichtigste Brückentechnologie auf dem Weg zur regenerativen Vollversorgung betrachtet. Um Marktanreize zu stärken, wird unter anderem die Einführung von „Verkaufsobergrenzen für Energieversorgungsunternehmen“ empfohlen.

Eine zentrale Rolle beim Übergang zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung spielt nach Ansicht des Sachverständigenrates insbesondere der Ausbau der Energieinfrastruktur in Form von Übertragungsnetzen und Speichern. Dieser werde mit hoher Wahrscheinlichkeit den zentralen Engpass für den schnellen Ausbau der Nutzung der regenerativen Energiequellen für die Stromversorgung in Deutschland und Europa darstellen.

Zur Schaffung von Speicherkapazitäten soll vor allem die Wasserkraft in Norwegen genutzt werden. Die norwegische Wasserkraft scheine sich mit der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland sehr gut zu ergänzen. Allerdings sieht der Rat Versäumnisse in der deutschen Energiediskussion. Der Ausbau der Übertragungsnetze und Speicher hätte schon viel früher ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden müssen.

Das originale Sondergutachten Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung steht als kostenloser Download zur Verfügung.

(Deutscher Bundestag / ml)