Europäische Kommission: EU will Mitgliedstaaten zur Energieeffizienz zwingen

„Die billigste Energie ist die, die man nicht verbraucht“, mit diesem Einleitungssatz informierte heute die EU-Kommission über ein neues Maßnahmepaket ihres für Energiefragen zuständigen Kommissars Günther Oettinger. Grund ist eine schleppende Umsetzung des bisherigen Sparziels, mit dem die EU bis 2020 die Energieeffizienz um 20 % steigern will. Der neue Richtlinienvorschlag will die Mitgliedstaaten zu einer effizienteren Energienutzung über die ganze Kette hinweg zwingen – angefangen bei der Energieumwandlung über die Verteilung bis hin zum Endverbrauch.

„Ziel unseres Vorschlags ist es, unsere Energienutzung im Alltag effizienter zu machen und Bürger, öffentliche Einrichtungen und die Industrie bei einer wirksameren Kontrolle ihres Energieverbrauchs zu unterstützen, was letztlich auch zu einer niedrigeren Energierechnung führen dürfte“, begründete Oettinger seinen Vorstoß. Außerdem erschließe der Vorschlag auch ein erhebliches Beschäftigungspotenzial in der gesamten EU. Oettinger bemühte sich damit sichtlich, dem Vorwurf, mit seinem Richtlinienvorschlag zu einer weiteren Verteuerung der Energie für die Bürger beizutragen, möglichst zuvorzukommen.

Kurzfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

  • Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung von Energiesparplänen in allen Mitgliedstaaten: Die Energieverteiler und Energieeinzelhandelsunternehmen müssen jedes Jahr Einsparungen in Höhe von 1,5 % ihres Energieabsatzvolumens erzielen, indem bei den Endkunden Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. Effizienzverbesserung des Heizungssystems, Einbau von Doppelglasfenstern, Dachisolierung) durchgeführt werden. Alternativ dazu können die Mitgliedstaaten auch andere Energiesparmechanismen vorschlagen, z. B. Förderprogramme oder freiwillige Übereinkünfte, die zu den gleichen Ergebnissen führen, aber nicht auf Verpflichtungen für die Energieunternehmen beruhen.
  • Der öffentliche Sektor soll mit gutem Beispiel vorangehen: Durch eine rechtliche Verpflichtung zur Beschaffung energieeffizienter Gebäude, Produkte und Dienstleistungen werden öffentliche Einrichtungen die Marktakzeptanz energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen fördern. Daneben werden sie durch die obligatorische Renovierung von jährlich mindestens 3 % ihrer Gesamtgebäudefläche schrittweise den Energieverbrauch in ihren eigenen Räumlichkeiten reduzieren müssen.
  • Bedeutende Energieeinsparung für die Verbraucher: Durch einen einfachen und kostenlosen Zugang zu Echtzeit- und historischen Energieverbrauchsdaten dank genauerer individueller Verbrauchserfassung können diese ihren Energieverbrauch nun besser steuern. Die Abrechnung sollte auf dem genau erfassten tatsächlichen Verbrauch beruhen.
  • Industrie: Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) werden Anreize geschaffen, Energieaudits durchzuführen und die besten Verfahren zu verbreiten, während große Unternehmen ein Energieverbrauchsaudit vornehmen müssen, das es ihnen erleichtert, Energieeinsparungspotenziale zu ermitteln.
  • Effizienz bei der Energieerzeugung: Überwachung der Effizienzniveaus neuer Erzeugungskapazitäten, Erstellung nationaler Wärme- und Kältepläne als Grundlage für eine solide Planung effizienter Heizungs- und Kühlungsinfrastrukturen einschließlich Abwärme-Rückgewinnung.
  • Energieübertragung/-fernleitung und ‑verteilung: Erzielung von Effizienzgewinnen, indem gewährleistet wird, dass die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen – insbesondere bei der Genehmigung von Netztarifen – Effizienzkriterien Rechnung tragen.

(Zitiert aus der Pressemitteilung der Kommission)

Die Erfolge der Richtlinie sollen 2014 von der EU-Kommission überprüft werden – das ist in der Richtlinie bereits verankert. Überhaupt lässt die Kommission wenig Zweifel daran, dass sie dem Umsetzungswillen der Mitgliedstaaten erheblich misstraut: So drohte sie heute bereits vorsorglich: Sollte 2014 nach der Prüfung erneut absehbar sein, dass das Energieeffizienzziel der EU mit den dann umgesetzten Maßnahmen nicht zu erreichen sei, werde notfalls ein weiterer „Rechtsakt“ folgen.

(EU-Kommission / ml)