Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesrat: Nachbesserung der KWK-Förderung erforderlich

Heute beriet der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften. Dabei ging es auch um die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen. Er begrüßte deshalb die Vorschläge der Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der KWK-Förderung, mahnte den Gesetzgeber jedoch, noch deutlich nachzubessern. Erforderlich sei eine Stärkung der Wärmenetzförderung, durch eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5 ct/kWh und die Bezuschussung von Wärmespeichern.

Um weitere KWK-Potenziale zu erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden, fordert der Verband. Zudem sollte das Mini-KWK-Programm wieder aufgenommen werden.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck wies darauf hin, dass im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans bereits ein Einspeisevorrang für KWK-Strom vorgesehen ist. „Dieser ist ein wichtiger Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten“, so Reck weiter.

Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im Rahmen einer Studie, des VKU. Laut dieser muss, um das geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25 % bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau ein Zubau von KWK-Anlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis 12.000 Megawatt stattfinden. Die bei den kommunalen Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität bestehe aktuell zu 61 % aus KWK-Anlagen, so der Verband. Durch sie seien von den deutschen Stadtwerken 2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart worden.

Die Studie Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen steht per Download kostenfrei im Internet bereit.

(VKU / ml)