E-Government-Initiative: BAföG21 funktioniert mit eID und De-Mail

Nach Bremen nutzen jetzt auch die BAföG-Ämter in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das neue Softwareverfahren BAföG21 der Datenzentrale Baden Württemberg (DZBW). Ziel ist ein Verfahren, in dem der gesamte Antragsprozess medienbruchfrei elektronisch abgewickelt werden kann.

Mit ihrem BAföG-Online-Antrag hat die DZBW bereits alle Weichen dafür gestellt. BAföG-Empfänger dürfen sich über verkürzte Wartezeiten bei der Auszahlung freuen, Ämter wiederum sparen Zeit und Porto, da der Bescheid direkt ausgedruckt und dem Antragsteller vor Ort ausgehändigt werden kann.

Die E-Government-Anwendung nutzt die Funktionen des neuen Personalausweises (nPA) und der De-Mail. Dank des neuen E-Government-Gesetzes ist damit die Grundlage geschaffen, um BAföG-Anträge mit der eID/nPA-Funktion bzw. De-Mail-Anwendung zu signieren und online an die Ämter für Ausbildungsförderung zu senden. (Quelle: DZBW/ff)