Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: Die Niedersachsen-Justiz kommuniziert elektronisch

Die niedersächsischen Verwaltungsgerichte ermöglichen es Bürgern ab sofort, Dokumente digital einzureichen. Das Land bereitet sich damit auf den ab 2022 verbindlichen elektronischen Rechtsverkehr vor.

Nach Abschluss einer erfolgreichen Probephase können laut niedersächsischem Justizministerium Verfahrensbeteiligte wie Bürger, Rechtsanwälte und Behörden bei allen Verwaltungsgerichten Klagen, Schriftsätze und Erklärungen elektronisch einreichen. Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden mittels eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGBP) und einer qualifizierten elektronischen Signatur sichergestellt.

Die Gerichte können die eingereichten Dokumente unmittelbar weiterverarbeiten und weiterleiten. Dadurch ließen sich Papier-, Druck- und Portokosten einsparen und die Verfahren insgesamt schneller und effizienter durchführen. Ab dem 1. Januar 2022 soll der digitale Rechtsverkehr zwischen Behörden, Rechtsanwälten und Gerichten in allen Bundesländern verbindlich eingeführt sein. (Quelle: Niedersächsisches Justizministerium/ff)