Die Notarkammern warnen momentan vor betrügerischen Gebührenbescheiden nach der Eintragung ins Handelsregister. Gerade Jungunternehmer und unerfahrene Unternehmensgründer seien ins Visier der Täter gerückt.
Die vermeintlich amtlichen Rechnungen werden laut Landesnotarkammer Bayern zumeist in behördenähnlich gestalteten Schreiben versandt, die gekonnt den Eindruck erwecken, tatsächlich von den zuständigen Landesjustizkassen zu stammen. Dabei seien in den Bescheiden gerne umfassende Erläuterungen und Hinweise zur bestehenden Rechtslage enthalten, um den Anschein der Echtheit zu unterstreichen. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gefälschten Rechnung könnten insbesondere die Angabe ausländischer Konten und Rufnummern, die fehlende Nennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern für Rückfragen oder auffällige E-Mail-Adressen sein.
Wenn man also nach einer Handelsregisteranmeldung von einer anderen Stelle als von dem betreuenden Notar oder der Landesjustizkasse eine Rechnung erhält, rät die Landesnotarkammer Bayern zur Vorsicht. In Zweifelsfällen sollten sich verunsicherte Unternehmer immer bei der zuständigen Landesjustizkasse die Echtheit einer zugesandten Rechnung bestätigen lassen. (Quelle: Landesnotarkammer Bayern/sp)