eJuNi-Start: Niedersachsen setzt das E-Justice-Gesetz um

Niedersachsen hat sein neues eJuNi-Programm für die elektronische Justiz gestartet. Dem Niedersächsischen Justizministerium zufolge soll damit das sogenannte E-Justice-Gesetz umgesetzt werden, das insbesondere die Justiz und Anwaltschaft dazu verpflichtet, spätestens ab 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren.

„Mit der geplanten Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und rechtsverbindlicher elektronischer Akten schlagen wir ein neues Kapitel zur Modernisierung der Justiz auf“, so die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Start von eJuNi. Fritz Graf, der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, begrüßte in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs als Meilenstein zur Herstellung von Sicherheit und Vertraulichkeit bei der anwaltsbezogenen elektronischen Kommunikation. Er betonte:

„Die Anwaltschaft übernimmt mit dem zum 1. Januar 2016 einzurichtenden besonderen elektronischen Anwaltspostfach erhebliche Vorleistungen. Die Anwaltschaft erwartet deshalb, dass die elektronische Kommunikation keine Einbahnstraße bleibt, sondern dass die Gerichte Dokumente zeitnah auch elektronisch an die Anwaltschaft übersenden.“

(Quelle: Niedersächsisches Justizministerium/ff)