Verbandsklagerecht: Verbraucherverbände dürfen gegen Datenschutzverstöße klagen

Nicht mehr nur die Betroffenen selbst, sondern auch Verbraucherverbände können künftig Klage gegen Datensünder einreichen. Ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz erlaubt es Verbänden etwa, gegen Unternehmen vorzugehen, die bei der Datenverarbeitung für Werbung, bei der Bildung von Persönlichkeitsprofilen oder beim Adress- und Datenhandel gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

„Alle darauf zu verweisen, ihre Recht einzeln einzuklagen, ist oft ein stumpfes Schwert. […] Oft fehlt auch das technische Verständnis, Datenschutzverstöße überhaupt zu erkennen“, begründet Bundesjustizminister Heiko Maas das neue Gesetz. Unternehmensverbände wie der Digitalverband BITKOM hatten im Vorfeld Befürchtungen geäußert, das neue Gesetz könne zu mehr Rechtsunsicherheit in Unternehmen führen. (Quelle: Bundesjustizministerium/db)