Bindet ein Unternehmen den „Gefällt mir“-Button von Facebook auf seiner Website ein, verstößt es damit gegen deutsches Recht, sofern die Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe informiert werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Mittwoch hervor. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Fashion ID, eine Tochter der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg Düsseldorf.
Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des „Gefällt mir“-Buttons abgemahnt. Klage wurde auch gegen das Bonussystem Payback eingereicht (Landgericht München), das Verfahren läuft noch. Uneins ist man sich darüber, inwieweit das – noch nicht rechtskräftige – Urteil Präzedenzcharakter hat: „Dieser Fall bezieht sich auf eine bestimmte Webseite und auf die Art und Weise, wie sie in der Vergangenheit die Zustimmung seiner Nutzer eingeholt hat“, betonte ein Facebook-Sprecher. (Quelle: Verbraucherzentrale NRW/db)