Offene Behördendaten: Das Open-Data-Gesetz nimmt Formen an

Das Bundes­innen­ministerium hat einen Ent­wurf zum ge­planten Open-Data-Gesetz in die Ressort­abstimmung gegeben. Er sieht vor, dass die Bundes­verwaltungen ihre Daten zeit­nah und kosten­los als offene Daten zur Ver­fügung stel­len müssen. Aus­nahmen müs­sen be­gründet werden.

Auf der anderen Seite soll es allerdings keinen Rechtsanspruch der Bürger auf die Daten geben. Bislang konnten die Verwaltungen selbst entscheiden, welche Daten sie wann veröffentlichen.

Die Daten sollen auf dem GovData-Portal des Bundes als Rohdaten in einem Standardformat zur Verfügung gestellt werden. Bereits erhobene, aber nicht digitalisierte Daten sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen. Mit einem fertigen Gesetzentwurf wird im Januar oder Februar gerechnet. (Quelle: Handelsblatt/rf)