Drohnenverordnung: Sächsisches Start-up zeigt, wo Copter­flüge erlaubt sind

Drei ehemalige Bundes­wehr­offiziere und ein IT-Fach­mann wollen Unter­nehmen die rechts­sichere Planung und Durch­führung von kom­mer­ziel­len Drohnen­flügen erleichtern.

Im Frühjahr hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt neue Regeln für den Drohnenbetrieb erlassen. Seither dürfen die Fluggeräte beispielsweise nicht mehr in der Nähe von Flughäfen aufsteigen und müssen eine Maximalhöhe von 100 m einhalten. Kommerzielle Betreiber von größeren Drohnenmodellen benötigen eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden.

Um Firmen einen regelgerechten Einsatz von Drohnen zu erleichtern, haben drei ehemalige Offiziere der Fallschirmjäger sowie ein Entwickler in Hamburg das Start-up Flynex gegründet. Es will Unternehmen zum einen beim Genehmigungsverfahren für Drohnenflüge unterstützen und zum anderen Kontakte zu Drohnenanbietern vermitteln. Eigene Fluggeräte bietet Flynex nicht an, die Firma konzentriert sich auf Dienstleistungen und die Software-Entwicklung.

Da es durch die neuen Regelungen erheblich schwieriger geworden ist, die Reichweiten der Flugverbotszonen abzuschätzen, hat Flynet eine deutschlandweite Karte entwickelt, auf der die entsprechenden Gebiete erkennbar sind. Unter https://map2fly.flynex.de ist bereits eine Beta-Version online, die Auskunft gibt, wo und warum Drohnenflüge verboten sind. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat nachgezogen und vor Kurzem eine Smartphone-App veröffentlicht, die für den jeden Standort in Deutschland die jeweiligen Bestimmungen nennt