Kryptografie: BMWi-Kom­pass zeigt, wie Ver­schlüs­se­lung um­setz­bar ist

Verschlüsselungs­verfahren für E-Mails und Daten­träger sind ins­be­son­dere durch das In­kraft­treten der DSGVO am 25. Mai 2018 auch im Rechts­sinne ein wich­ti­ger Fak­tor, für Unternehmen ebenso wie für Kommunen. Einen um­fas­sen­den Über­blick zu den der­zei­ti­gen Krypto­grafie­techniken gibt der „Kompass IT-Ver­schlüs­se­lung“ des BMWi.

Die Orientierungs- und Entscheidungshilfe zeigt auf, dass man in Deutschland vom flächendeckenden Einsatz noch weit entfernt ist. Behandelt werden unter anderem die E-Mail-Verschlüsselung mit unterschiedlichen Verfahren wie S/MIME oder PGP, Gateway-Lösungen für verschlüsselte E-Mails, De-Mail für die rechtsverbindliche Zustellung und E-Mail-Verschlüsselungslösungen auf Smartphones. Außerdem geht es um Encryption bei Internet-Telefonie (VoIP) und die Verschlüsselung für Messenger, Datenträger, Daten in der Cloud und bei der Internet-Nutzung generell (HTTPS etc.). Gut erklärt wird zu Beispiel wie ein VPN-Tunnel (Virtual Private Network) funktioniert.

Der Kompass IT-Verschlüsselung steht auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums kostenlos zum Download zur Verfügung. Er ist sozusagen ein praktisches Seitenergebnis der Verschlüsselungsstudie, die das BMWi von den Projektpartnern Goldmedia, dem Institut für Internet-Sicherheit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen und dem Bonner Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK) erstellen hat lassen.