IT-Sicherheit: BSI-Testat be­stä­tigt die Basis­absicherung für Kommunen

Das Bundes­amt für Sicher­heit in der In­for­ma­tions­technik (BSI) bietet kom­mu­nal­en Ver­wal­tun­gen und an­deren In­sti­tu­tio­nen seit Kurzem ein Testat zum IT-Grund­schutz an. Grund­lage sind die Basis­anfor­de­run­gen aus dem IT-Grund­schutz­kom­pen­dium des BSI, das kosten­los zur Ver­fü­gung steht.

Diese Basisanforderungen sorgen für eine erste Absicherung aller Geschäftsprozessen einer Kommune und verstehen sich als Einstieg in den Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS). Da sich die Umsetzung vergleichsweise schnell, einfach und kostengünstig realisieren lässt, eignet sich die Basisabsicherung besonders für kleinere Kommunen. Mit dem Testat kann die Kommune nachweisen, dass sie alle geschäftlichen Prozesse, Daten und Komponenten mit einem Mindestmaß an Informationssicherheit abgesichert hat.

Das IT-Grundschutzkompendium des BSI besteht aus 94 Bausteinen für die IT-Sicherheit und ist für aktuelle Zertifizierungsprozesse noch bis zum 30. September 2019 gültig.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de