Datenvernetzung: Die Innenminister bereiten kon­so­li­dierte Melde­register vor

Auf Beschluss der Innen­minister­konferenz sollen die Melde­register Deutsch­lands mo­derni­siert und digi­tali­siert werden. Dafür ist eine zentrale Spei­cherung der Grund­daten zu einer Person vor­ge­sehen, welche ge­mein­sam mit den Basis­registern auf Ab­weichun­gen ge­prüft und ge­pflegt wird.

Für die Vernetzung der Register­landschaft müssen die Angaben zu Unternehmen, Gebäuden, Wohnungen, Flurstücken aber auch zu den Bürgerinnen und Bürgern der Behörden zusammengeführt werden. Damit soll eine register­übergreifende Zuordnung der Personen­identität ermöglicht werden. Eine solche Daten­vernetzung könnte dabei aber im Konflikt zu den Grundsätzen, die im Volks­zähl­urteil aufgestellt wurden, stehen.

Bevor eine solche Vernetzung jedoch umgesetzt werden kann, müsse jedoch die deutsche Register­landschaft modernisiert werden, so der Beschluss der Innen­minister­konferenz. Modernisierungs­bedarf bestehe bei den IT-Verfahren, der Digitalisierung von Verwaltungs­dienstleistungen und bei verlässlichen Personen­angaben, insbesondere bei Migranten und Flüchtlingen. Durch die Vernetzung der Register sollen wider­sprüchliche und redundante Informationen in verschiedenen Datenbanken aufgedeckt werden. Ein Zeitplan für die Vernetzung der Melderegister ist bislang nicht bekannt.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte, Hannover