Lexoffice: Kleinunternehmen be­kom­men eine Lohn­abrechnung aus der Cloud

Haufe-Lexware ist mit der Lohn­abrechnung kom­plett in die Cloud gezogen und bietet Lexoffice Lohn & Gehalt für kleine und kleinste Unter­nehmen jetzt als Online-Service an.

Hinter diesem Schritt dürfte die Erwägung stehen, dass der Mittelstand Arbeitgeber für den größeren Teil der Erwerbstätigen ist: Den letzten Zahlen von 2016 zufolge arbeiten 61 % der 29,1 Millionen Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die meisten (23,2 %) in kleinen Firmen, etwa gleich viel (jeweils ca. 19 %) in Kleinstunternehmen bzw. in mittleren Unternehmen. Allerdings tun sich gerade diese Größenklassen schwer damit, von Skaleneffekten der Digitalisierung zu profitieren, einfach weil der Investitionsspielraum oft zu gering ist.

Aus diesem Grund hat sich Haufe-Lexware mit 500 Klein- und Kleinstunternehmern zusammengesetzt und Lexoffice Lohn & Gehalt als Lohnabrechnung as a Service neu aufgesetzt. Der Marktführer hat die Anwendung betont einfach, verständlich und überschaubar gehalten, im besten Fall genügt die einmalige Eingabe der Firmen- und Mitarbeiterdaten sowie dann jeweils der geleisteten Stunden. Den Rest übernimmt die Software GoBD-konform und praktisch vollautomatisch: den gesicherten Datenaustausch mit Ämtern und Behörden, die fristgerechte Meldung an Krankenkassen (Sozialversicherung etc.), Finanzamt (Lohnsteuer etc.) oder Berufsgenossenschaften (Stammdatenabfragen etc.). Die Lösung wurde bereits im Sommer 2019 von der ITSG (Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) zertifiziert.

Lexware zufolge schrumpft damit der Zeitaufwand pro Mitarbeiter auf „rekordverdächtige 2–3 Minuten im Monat“. Die Online-Buchhaltung von Lexoffice kann die Buchungsdaten übrigens automatisch übernehmen. Nicht zuletzt bekommen kleine und kleinste Unternehmen außerdem eine saubere Dokumentation in die Hand, können Betriebsprüfungen also gelassen entgegensehen. Das gilt im Übrigen auch für allfällige Gesetzesänderungen und dergleichen – Haufe-Lexware arbeitet in die Lösung jeweils die aktuellen Anforderungen ein, auch das Feedback der Nutzer soll in die laufende Verbesserung einfließen. In jedem Fall brauchen Anwenderunternehmen sich nicht um Updates zu kümmern. Die Online-Lösung ist von selbst immer auf dem neuesten Stand; wer neugierig ist, kann sie derzeit 30 Tage lang kostenfrei testen.