Konjunktur- und Zukunftspaket: Das IfM Bonn kommentiert die Mittel­stands­hilfen in der Krise

Zu Beginn der Coronakrise hatte das Institut für Mittel­stands­forschung (IfM) Bonn darauf hin­gewiesen, dass es in manchen Branchen eine Zeit­lang dauern werde, bis die Not­lage über die Liefer­ketten auf die Unter­nehmen des Mittel­stands durch­schlagen werde. Diese Situation ist mittlerweile eingetreten.

Im März hatte das IfM Bonn bereits davor gewarnt, dass bei längerem Still­stand ein „Über­greifen der negativen wirtschaft­lichen Folgen auf weitere mittel­ständische Wirtschafts­bereiche sowie auf die Zulieferer“ zu befürchten sei. Als Zeit­horizont wurden für dieses Szenario sechs Monate angesetzt – nun ist der Domino-Effekt bereits deutlich eher zu spüren, wie Instituts­präsidentin Prof. Dr. Friederike Welter und Hans-Jürgen Wolter in ihren aktuellen Anmerkungen zum Konjunktur- und Krisen­bewältigungs- sowie Zukunfts­paket vermerken: Es „zeigen sich bereits jetzt zeitlich verzögerte und regional unter­schiedliche Krisen­auswirkungen bei anfänglich nicht tangierten Unternehmen.“

Die Senkung der Mehrwertsteuer­sätze, das vereinfachte Stundungs­verfahren bei Sozial­versicherungs­beiträgen und andere steuerliche Erleichterungen notiert das IfM-Papier als grundsätzlich positiv, merkt jedoch an, dass diese Instrumente z.T. wenig nachhaltig sind oder erst auf längere Sicht ihre Wirkung entfalten. Bei der Mehrwertsteuer z.B. wäre es „trotz des erheblichen Finanzbedarfs überlegens­wert, diese Senkung über einen längeren Zeitraum beizubehalten und dies möglichst frühzeitig zu kommunizieren.“

Für andere Maßnahmen findet das Papier noch kräftigere Worte. Die steuerliche Förderung der Mitarbeiter­kapitalbeteiligung etwa sieht das IfM als doppeltes Risiko (Kapital- und Arbeitsplatzverlust):

„Warum diese besondere Form der Kapital­anlage volks­wirtschaftlich besonders vorteil­haft sein soll, erschließt sich uns nicht. […] Viele der vermuteten positiven Wirkungen der Mitarbeiter­kapitalbeteiligung sind weder theoretisch noch empirisch nachweisbar.“

Ein wunder Punkt sind außerdem weiter „Soloselbstständige mit geringen oder keinen betrieblichen Fixkosten“, denn ausschließlich diese Fixkosten sind bislang förderfähig. Generell kritisiert das IfM die derzeitigen Regelungen als zu starr. „Uns erscheint das Kriterium des Umsatz­rückgangs um mindestens 60 % im Vergleich zu den Vorjahres­monaten als eindimensional und willkürlich“, notieren Welter und Wolter, die stattdessen zu einer feineren Staffelung der Leistungen raten. Auch die angenommene Gleich­mäßigkeit der Einnahme­ströme bei Selbstständigen und insbesondere Frei­beruflern geht in ihren Augen an der Realität vorbei. Für Selbstständige im Kultur­bereich könnte sich das IfM sogar ein gesondertes Programm vorstellen.

Weitere Gegenstände der Betrachtung sind das Zukunfts­paket und seine Umsetzung, der Bonus für Auszubildende, der Umgang mit Insolvenzen und die regionalen Unterschiede der Post-Corona-Wirtschaft sowie öffentliche Investitionen und speziell die Digitalisierung von Verwaltungs­leistungen. Das lesenswerte 9-Seiten-Papier gibt es beim IfM Bonn kostenfrei als PDF zum Herunterladen.