OZG-Umsetzung: Berlin beschließt das Datencockpit

Die Stadt Berlin plant die Einführung eines Online-Datenchecks für ihre Bürgerinnen und Bürger: das sogenannte Daten­cockpit. Hierzu wurde durch den Berliner Senat bereits der Abschluss­bericht des Innen­senators Andreas Geisel beschlossen.

Hintergrund des Online-Daten­checks ist, dass stetig mehr Dienst­leistungen der Stadt­verwaltung digital erledigt werden können. Zur transparenten Gestaltung dieser Vorgänge soll die Berliner Bevölkerung digitale Nach­weise abrufen und mit Behörden aus­tauschen können.

Der Prototyp dieses Tools mit dem Namen „Daten­cockpit“ wurde unter Feder­führung des Bundes­ministeriums des Innern mit dem Land Berlin entwickelt. Der Ent­wurf des Register­modernisierungs­gesetzes (Art. 2 §9) sieht ein solches Daten­cockpit dann bundes­weit vor. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks sehen, wann und zu welchem Zweck auf welche Daten zugegriffen wurde. Ein­gesehen werden kann dabei sowohl der Daten­austausch zwischen Behörden, als auch der Aus­tausch zwischen Behörden und anderen Institutionen wie zum Beispiel der Rentenversicherung.

Die Möglichkeit einer solchen Einsicht­nahme entspricht dem Recht auf Auskunft aus der EU-Daten­schutz­grund­verordnung. Gemäß Art. 15 DSGVO haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf eine um­fassende Auskunfts­erteilung über sämtliche sie betreffende Datenverarbeitungen.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de