Die Stadt Berlin plant die Einführung eines Online-Datenchecks für ihre Bürgerinnen und Bürger: das sogenannte Datencockpit. Hierzu wurde durch den Berliner Senat bereits der Abschlussbericht des Innensenators Andreas Geisel beschlossen.
Hintergrund des Online-Datenchecks ist, dass stetig mehr Dienstleistungen der Stadtverwaltung digital erledigt werden können. Zur transparenten Gestaltung dieser Vorgänge soll die Berliner Bevölkerung digitale Nachweise abrufen und mit Behörden austauschen können.
Der Prototyp dieses Tools mit dem Namen „Datencockpit“ wurde unter Federführung des Bundesministeriums des Innern mit dem Land Berlin entwickelt. Der Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes (Art. 2 §9) sieht ein solches Datencockpit dann bundesweit vor. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks sehen, wann und zu welchem Zweck auf welche Daten zugegriffen wurde. Eingesehen werden kann dabei sowohl der Datenaustausch zwischen Behörden, als auch der Austausch zwischen Behörden und anderen Institutionen wie zum Beispiel der Rentenversicherung.
Die Möglichkeit einer solchen Einsichtnahme entspricht dem Recht auf Auskunft aus der EU-Datenschutzgrundverordnung. Gemäß Art. 15 DSGVO haben Bürgerinnen und Bürger das Recht auf eine umfassende Auskunftserteilung über sämtliche sie betreffende Datenverarbeitungen.
Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de