Briefpanne in Niedersachsen: Datenschutz ist kein Impfhindernis

Die Impf­kampagne gegen Covid-19 hat in Nieder­sachsen jüngst einen Dämpfer erhalten. Das Land wollte alle Bürgerinnen und Bürger über 80, die eine besonders vulnerable Gruppe darstellen, anschreiben und auf die Möglich­keit einer Impfung hinweisen. Die eigenen Melde­daten könnten jedoch aus daten­schutz­rechtlichen Gründen nicht genutzt werden, so das Ministerium für Soziales, Gesund­heit und Gleich­stellung in seiner Stellungnahme.

Stattdessen greife das Land nun auf die Adress­kartei der Post zurück. Dies sei nach Ansicht des Landes hin­sichtlich des Daten­schutzes un­bedenklich, die Daten seien jedoch un­vollständig. Daher werde zusätzlich anhand der Vor­namen das Alter der Empfänger geschätzt, um die Wahr­scheinlich­keit zu erhöhen, dass alle Personen über 80 erreicht werden.

Diese Rechtsansicht sorgte erwartungs­gemäß für einige Empörung – ähnliche Stolper­steine sind aus anderen Bundes­ländern bislang nicht bekannt geworden. Nun werden von­seiten der Daten­schützer Zweifel an der Auf­fassung der Landes­regierung laut. Sowohl der Bundes­beauftragte für den Daten­schutz Ulrich Kelber als auch die Landes­datenschutz­beauftragte Barbara Thiel sehen in Nieder­sachsen keine Hinder­nisse bei der Ver­wendung der eigenen landes­eigenen Melde­daten. Letztere wurde in dieser Frage vom zuständigen Ministerium jedoch gar nicht eingebunden.

Von Dipl.-Jur. Niklas Mühleis, LL.M., Kanzlei Heidrich Rechtsanwälte in Hannover, www.recht-im-internet.de