Kritische Infrastrukturen: Das BSI gibt aktualisierte KRITIS-Hinweise

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neue Hinweise und Informationen für die Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) herausgegeben.

In den aktualisierten Informationen befinden sich nun auch Anforderungen an Remote-Prüfungen während der Covid-Pandemie, Erläuterungen zu Nachweisformularen sowie eine vollständig überarbeitete Orientierungshilfe. Auch kommunale Einrichtungen und Verwaltungen gehören zur kritischen Infrastruktur, da sie in Katastrophensituationen durchgängig handlungsfähig sein müssen.

In der letzten Zeit hat sich gezeigt, dass auch kritische Infrastrukturen vor Cyberattacken oft nicht ausreichend geschützt sind. So kam es im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu einem Hackerangriff auf die Server des Landkreises. In der Folge musste die gesamte Verwaltung ihre Arbeit knapp zwei Wochen zum größten Teil einstellen. Zur Sicherung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus empfiehlt es sich, wenigstens die Voraussetzungen des IT-Grundschutzes des BSI umzusetzen.

Von Ass. iur. Niklas Mühleis, LL.M., Datenschutzberater bei Althammer & Kill in Hannover, https://www.althammer-kill.de/