Maßregelungsverbot: Mindestlohn fordern ist kein Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 17. April 2015 (Az. 28 Ca 2405/15) hat das Arbeitsgericht Berlin deutlich gemacht, dass Arbeitnehmer den Mindestlohn geltend machen dürfen, ohne deswegen eine Kündigung befürchten zu müssen – auch keine Änderungskündigung. Der Fall lag so: Nach Einführung des Mindest­lohn­gesetzes (MiLoG) verlangte ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Aufstockung seines Stundenlohns auf den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Bearbeitungsgebühr im Darlehensvertrag: Post an die Schlichtungsstelle hemmt die Verjährung

Wer als Verbraucher aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2014 die Bearbeitungsgebühr aus einem Darlehensvertrag bei seiner zuständigen Bank schriftlich unter Fristsetzung eingefordert und noch keine Zahlung, aber auch noch keine Antwort erhalten hat, muss jetzt rasch aktiv werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit die Forderung nicht am 31. Dezember 2014 verjährt.

Arbeitsrecht: Ohne Vorsatz kein Schadensersatz bei Arbeitsunfällen

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber vorwarf, dass dieser Vorschriften zur Unfallverhütung missachtet habe. Er verklagte ihn deshalb auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Betriebsunfalls – ohne Erfolg. Ein Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld besteht nämlich nur dann, wenn dem Unternehmen der Vorwurf gemacht werden kann, den …

Filesharing am Arbeitsplatz: Riskantes Privatsurfen rechtfertigt die Kündigung

Das Urteil des Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein vom 6. Mai 2014 (Az. 1 Sa 421/13) erstaunt nicht: Ein Arbeitnehmer, der das Internet privat während der Arbeit so intensiv nutzt, dass sich die Datenverarbeitungsprozesse im Unternehmen seines Arbeitgebers massiv verlangsamen, verletzt auf gravierende Weise seine Arbeitspflichten und kann auch keinen Schutz vor einer ordentlichen Kündigung aufgrund seiner 21-jährigen Betriebszugehörigkeit erwarten.

Unternehmensnachfolge: Verfassungsgericht trifft ErbStG-Entscheidung

Am 8. Juli 2014 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Gültigkeit des zurzeit geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Es wird allgemein erwartet, dass das Urteil das Aus für die bestehenden Regelungen bedeutet. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass ein künftiges Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz für Erben und Beschenkte spürbar teurer kommen wird.