Insolvenzen: Das BMJV will die Vorsatzanfechtung entschärfen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Anfechtungsrechts nach der Insolvenzordnung (InsO) an die Länder und Fachgremien zur Stellungnahme geschickt. Der Entwurf soll den Wirtschaftsverkehr von Rechtsunsicherheiten entlasten, die vor allem für Geschäftspartner und Gläubiger insolventer Unternehmen von der derzeitigen juristischen Praxis ausgehen.