Notfalls muss Hauptunternehmer für Mindestlohn bürgen

Beauftragt ein Bauunternehmer einen Subunternehmer und zahlt dieser seinen Mitarbeitern nicht den Mindestlohn, muss der Bauunternehmer in die Bresche springen und den Mindestlohn zahlen. Das ist der Kern einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, die am 20. März gefallen ist. Auslöser war die Beschwerde eines Unternehmers, der einen portugiesischen …