Unternehmer können Wartungsverträge gestalten

Für Software-Hersteller und Kunden von individuellen Unternehmensprogrammen ist es sinnvoll, in einem Wartungsvertrag ausdrücklich und schriftlich festzulegen, wie lange Wartungsleistungen in jedem Fall zu erbringen sind. Der Unternehmer sollte nicht blind einen Wartungsvertrag akzeptieren, der keinen entsprechenden Eintrag zu einer Mindestlaufzeit beinhaltet. Sie orientiert sich an der Abschreibungsdauer (drei bis fünf Jahre) oder danach, wann …