Einkommensteuerrecht: Krankheitskosten gehören in die Steuererklärung

Sofern Krankheitskosten nicht durch die Krankenkasse oder eine private Zusatzversicherung erstattungsfähig sind, sind diese als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Im Moment werden diese Aufwendungen allerdings um eine „zumutbare Belastung“ in Höhe von 1–7 % der Einkünfte gekürzt. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von der Höhe der Einkünfte, vom Familienstand und von der Anzahl der Kinder ab.

Einkommensteuerrecht: Kreditkartenunterschrift gilt als Zahlungsbeleg

Bei Kleingewerbetreibenden und Selbstständigen gilt bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bekanntich das Zufluss- bzw. Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Betriebsausgaben oder Werbungskosten erst bei Zahlung abzugsfähig sind. Das Datum der Rechnungsstellung ist unbeachtlich. Der genaue Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit kann dennoch abweichen, namentlich bei Kreditkartenzahlungen.