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Der 18-Jährige, der einen Zettel schrieb und verschwand …

Nacherfüllung: Verkäufer muss nur mangelhafte Ware ersetzen

Ein für Händler wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Juli (Az. VIII ZR 211/07) macht deutlich, dass Verkäufer bei nicht erkennbaren Mängeln einer Ware dem Käufer zwar eine mangelfreie Ware nachliefern und alle dafür anfallenden Kosten übernehmen müssen, nicht aber die Kosten für eine nach dem Kauf stattgefundene Weiterverarbeitung der mangelhaften Ware bzw. erneute Verarbeitung der Ersatzware.

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heise meets …