Klarnamenpflicht: Facebook muss vorläufig keine Pseudonyme dulden

Facebook hat sich erfolgreich gegen die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gewehrt, Benutzerkonten unter einem Pseudonym zuzulassen. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag der Facebook Ireland Limited stattgegeben (Az. 15 E 4482/15): Zwar schreibe das deutsche Recht Dienstanbietern vor, die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen.

Verbandsklagerecht: Verbraucherverbände dürfen gegen Datenschutzverstöße klagen

Nicht mehr nur die Betroffenen selbst, sondern auch Verbraucherverbände können künftig Klage gegen Datensünder einreichen. Ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Das Gesetz erlaubt es Verbänden etwa, gegen Unternehmen vorzugehen, die bei der Datenverarbeitung für Werbung, bei der Bildung von Persönlichkeitsprofilen oder beim Adress- und Datenhandel gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

Internet-Sicherheit: Nur noch jeder vierte Bürger vertraut dem Staat

Drei von vier Internet-Nutzern haben, was einen möglichen Missbrauch ihrer Daten betrifft, wenig bis überhaupt kein Vertrauen in den Staat und seine Behörden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Branchenverbandes BITKOM. Befragt wurden 1009 Internet-Nutzer ab 14 Jahren. Unter anderem sollten sie angeben, wie stark sie verschiedenen Organisationen vertrauen, was den …